Messstellenzugang
Die Bedingungen für Messstellenbetreiber basieren auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben wird von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen überwacht. Diese Bedingungen sind die Grundlage für den Messstellenbetrieb im Netz der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG.
Von der Bundesnetzagentur wurden Festlegungen zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens erarbeitet und zur Verfügung gestellt. Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG veröffentlicht nachfolgend die darauf basierenden Verträge sowie weitere Bedingungen für den Messstellenzugang.
Bedingungen für den Messstellenzugang/ Verträge
Messstellenbetreiberrahmenvertrag (PDF)
Zertifikate gültig ab 17.03.2022 10:00 Uhr
Haben Sie Fragen zum Thema Vertrags- und Datenmanagement für Messstellenbetreiber?
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