Start Erdgas Netzzugang Netzentgelte
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Netzentgelte

Die Netzentgelte der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG basieren auf der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung – GasNEV) vom 25.07.2005.

Die SWM Infrastruktur Region GmbH ist am 31.08.2020 auf die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG verschmolzen worden. Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG übernimmt damit den Betrieb des gesamten Gasversorgungsnetzes der SWM Infrastruktur Region GmbH und tritt anstelle der SWM Infrastruktur Region GmbH in sämtliche Rechte und Pflichten aus den bestehenden Verträgen und Vereinbarungen ein.

Ab dem 01.01.2022 wird es für das gesamte von der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG betriebene Gasversorgungsnetz einheitliche Netzentgelte geben.

SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG (ab 2021)

(vorläufige) Netzentgelte Gas für das Jahr 2025

Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG hat auf Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes und auf Basis der nach heutigem Stand voraussichtlichen Erlösobergrenze vorläufige Netzentgelte für das Jahr 2025 kalkuliert.
Diese vorläufigen Netzentgelte sind gemäß § 20 Abs.1 S.2 EnWG nicht verbindlich und können von den zum 01.01.2025 gültigen Netzentgelten abweichen. Auf § 17 Absatz 2 und 3 ARegV wird hingewiesen.

(vorläufige) Gasnetzentgelte 2025

Netzentgelte Gas mit Gültigkeit ab 01.01.2024