Installateure
Hier erhalten Sie Informationen zur Eintragung in das Installateurverzeichnis und über unsere Fachinformationen.
BDEW Installateurverzeichnis Strom / Gas / Wasser
Die Voraussetzung für die Errichtung, Änderung und Instandhaltung von elektrischen-, Gas- und Wasser-Kundenanlagen durch Installationsunternehmen erfordert die Eintragung in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers/Wasserversorgers gemäß § 13 (2) der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sowie § 12 (2) AVBWasserV.
Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG führt für das von ihr betriebene Gas- und Stromversorgungsnetz ein Installateurverzeichnis. Sie ist (als Vertragspartner der Netzanschlussverträge) gegenüber den Anschlussnehmern für die Inbetriebnahme von Kundenanlagen, die an ihr Strom- und Gasversorgungsnetz angeschlossen werden, verantwortlich.
Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG betreut in offener Stellvertretung das Installateurverzeichnis für das Wasserversorgungsnetz der SWM Versorgungs GmbH.
Die Eintragung in das Installateurverzeichnis erfolgt online über das Inbetriebnahmeportal. Die Registrierung ist innerhalb weniger Minuten möglich. Bitte halten Sie folgende Unterlagen in elektronischer Form bereit:
- Gewerbeanmeldung
- Nachweis der einschlägigen Eintragung in die Handwerksrolle/Handelsregister
- Nachweis der beruflichen Qualifikation der Fachkräfte
Für die Eintragung in das Installateurverzeichnis werden keine Kosten verrechnet.
Im Rahmen unserer jährlichen Fachinformationen sowie Newsletter informieren wir alle bei den SWM eingetragenen Installationsunternehmen sowie Planungs- und Ingenieurbüros über aktuelle Themen zum Netzanschluss bzw. Kundenanlage.
Installateureintragung - Strom
Inbetriebnahmeportal und Registrierung
Bei der Beantragung der Installateureintragung bei der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG wird anhand einer Selbstauskunft im Onlineverfahren bestätigt, dass die Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks eingehalten wird. Eine Überprüfung der Ausrüstungsgegenstände erfolgt derzeit nicht.
Umsetzungshilfe zur Eintragung in das Installateurverzeichnis „Strom“
Der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VBEW) hat, auf Grundlage der Grundsätze für die Zusammenarbeit, ein für Bayern gültige Umsetzungshilfe zur Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom veröffentlicht. In den dazugehörigen Anlagen finden Sie die „Eintragungsmatrix – erforderliche Qualifikationsnachweise“ und die „Richtlinie für die Werkstattausrüstung von Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks“.
Umsetzungshilfe zur Eintragung in das Installateurverzeichnis Strom
Grundsätze für die Zusammenarbeit mit dem Elektrotechniker-Handwerk
Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) haben diese "Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)" vereinbart.
Die Grundsätze dienen der Sicherheit der Elektrizitätsanwendung und damit dem vorbeugenden Verbraucherschutz. Zu diesem Zweck bedarf es der vertrauensvollen Zusammenarbeit von Netzbetreibern und Installationsunternehmen der elektro- und informationstechnischen Handwerke. Die neuen Regelungen fördern die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch zwischen den Netzbetreibern und den in ein Installateurverzeichnis eingetragenen Installationsunternehmen.
Die Grundsätzen für die Zusammenarbeit ermöglichen auch unter gewissen Voraussetzungen eine Löschung der Eintragung eines Installationsunternehmens aus dem Installateurverzeichnis. Jedoch ist dort kein konkretes Verfahren mit dem Umgang nicht fachgerechter Arbeiten von eingetragenen Installationsunternehmen beschrieben. Mithilfe des VBEW-Leitfadens wird für die beteiligten Parteien ein solches Verfahren transparent geregelt. Dieser Leitfaden beschreibt verschiedene Eskalationsstufen und die daraus folgenden Konsequenzen für eingetragene Installationsunternehmen, die Arbeiten an Kundenanlagen mit schweren Mängeln und mithin nicht fachgerecht ausgeführt haben.
Grundsätze für die Zusammenarbeit mit dem Elektrotechniker-Handwerk
Empfohlene Schulungsinhalte für Fortbildungsmaßnahmen
VBEW-Leitfaden zur Sicherung der Versorgungsqualität - Strom
Installateureintragung - Gas/Wasser
Inbetriebnahmeportal und Registrierung
Vereinbarung mit Installationsunternehmen zur Herstellung von Gas- und Wasserinstallationen
Die Eintragung in das Installateurverzeichnis der SWM Infrastruktur GmbH erfolgt auf Grundlage der „Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen“ in der aktuellen Fassung.
Für die Sparte Wasser erfolgt die Eintragung in das Installateurverzeichnis in offener Stellvertretung der SWM Versorgungs GmbH.
Die Vereinbarung schafft die Voraussetzungen für die Eintragung in das gemäß § 13 (2) NDAV bzw. § 12 (2) AVBWasserV vom Netzbetreiber zu führende Installateurverzeichnis. Sie enthält die gegenseitigen Rechte und Pflichten des Netzbetreibers und des Installationsunternehmens bei der Herstellung, Veränderung und Instandsetzung von Gas- und Wasseranlagen des Anschlussnehmers.
Die Umsetzung der Eintragung erfolgt entsprechend dem Merkblatt „Eintragung von Installationsunternehmen“ der Landes-Installateurausschüsse Baden-Württemberg und Bayern.
Richtlinie für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen
Vereinbarung der Zusammenarbeit mit den Gas-Wasser-Installationsunternehmen
Merkblatt Eintragung von Installationsunternehmen
SWM Leitfaden: Sicherung der Versorgungsqualität und sichere Anwendung von Gas- und Wasseranlagen