Erzeugungsanlage anmelden
Sie wollen Ihre Stromerzeugungsanlage anmelden?
Für die Anmeldung einer Photovoltaikanlage mit einer Gesamtmodulleistung von ≤ 30 kWp an einem bestehenden Netzanschluss nutzen Sie bitte folgende Schnellanmeldung: Anmeldung Photovoltaikanlage bis 30 kWp
Die technischen Voraussetzungen für das Einspeisemanagement für Anlagen > 25 kWp finden Sie hier: Technische Bedingungen
Die Anmeldung unter diesem Link entspricht Schritt 1: Prüfung des Netzanschlusses und Einspeisezusage. Nachdem Sie von uns hierzu eine Rückmeldung erhalten haben (die Netzanschlusszusage), geht es weiter mit Schritt 2 (Inbetriebnahme Ihrer errichteten Anlagen anmelden) und Schritt 3 (Auszahlung Ihrer Einspeisevergütung). Informationen dazu entnehmen Sie bitte den untenstehenden Beschreibungen.
Für die Anmeldung aller anderen Erzeugungsanlagen, wie Blockheizkraftwerke, Windkraft- und Photovoltaikanlagen > 30 kW sowie AC-gekoppelter Speicher oder Speichernachrüstungen, folgen Sie bitte den Hinweisen unter Schritt 1 des Anmeldeprozesses auf dieser Seite.
Schritt 1: Prüfung des Netzanschlusses und Einspeisezusage
Im Netzanschlussportal können Sie für Ihr Anschlussobjekt online den Netzanschluss beantragen.
Bitte schicken Sie uns folgende Dokumente. Diese können von Ihnen als Anlagenbetreiber oder Ihrem Installateur eingereicht werden.
Formulare zum Download
Datenblatt für Erzeugungsanlagen
Datenblatt Speichersysteme
Anmeldung Erhöhte Vergütung für Volleinspeisung bei Solaranlagen
Bestellung zum Einspeisemanagement
Bestellung Einspeisemanagement bis 1000 kW
Bestellung Einspeisemanagement größer 1000 kW
Unterlagen von Ihrem Anlagenplaner bzw. Installationsunternehmen
- Lageplan (nur bei Freiflächenanlagen oder bei sonstigen außergewöhnlichen Lageverhältnissen)
- Prüfbericht Netzrückwirkungen für Erzeugungseinheiten mit einem Eingangsstrom > 75 A
- Nachweis Bebauungsplan (nur bei Freiflächenanlagen)
Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, prüfen wir, ob das Verteilnetz die gewünschte Einspeiseleistung aufnehmen kann. Im Anschluss erhalten Sie eine Einspeisezusage (bei Anlagen ≤ 30 kW) bzw. ein Vertragsangebot (Anlagen > 30 kW oder bei notwendigen Änderungen am Netzanschluss).
Für Anlagen ab 100 kW ist die Teilnahme am Redispatch gesetzlich verpflichtend. Für den damit verbundenen elektronischen Datenaustausch teilen wir Ihnen die erforderlichen Identifikatoren (TR-ID, SR-ID) im Begleitschreiben zur Einspeisezusage mit.
Unser Tipp: Am besten melden Sie Ihre Anlage mit allen erforderlichen Unterlagen bereits während der Planung an. Dadurch stellen Sie sicher, dass die Anlage ohne Verzögerung in Betrieb genommen werden kann und Ihnen keine Einspeisevergütung verloren geht.
Schritt 2: Inbetriebnahme anmelden
Das Wichtigste zur Inbetriebnahme:
- Veranlassen Sie die Inbetriebnahme Ihrer Anlage, sobald diese technisch betriebsbereit ist. Erst nach der Abnahme durch die SWM Infrastruktur darf Ihre Anlage Strom ins Netz einspeisen.
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Wichtig: Die Antragstellung zur Inbetriebnahme erfolgt über unser Inbetriebnahmeportal
und kann ausschließlich durch ein Installationsunternehmen erfolgen. Dieses muss bei der SWM Infrastruktur oder einem anderen Netzbetreiber registriert sein. - Ihr Installationsunternehmen benötigt für die Beantragung eine Angebotsnummer. Diese erhalten Sie mit dem Begleitschreiben zu Ihrer Einspeisezusage bzw. zu Ihrem Netzanschlussvertrag. Bitte teilen Sie Ihrem Installateur diese nach Erhalt mit.
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Ebenso ist das bereits durch den Installateur ausgefüllte Inbetriebsetzungsprotokoll
beizufügen. Das Protokoll dokumentiert die ordnungsgemäße Errichtung der Anlage als Vorbereitung für die Inbetriebnahme durch die SWM Infrastruktur -
Bei Anlagen > 30 kW ist ein Projektschaltbild der Erzeugungsanlage dem Antrag beizufügen.
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Die Inbetriebnahme von Stromerzeugungsanlagen bis 30 kW inklusive eines gegebenenfalls damit verbundenen Zählertausches ist für Sie kostenlos (siehe Preisblatt Netzanschlüsse
, 7.3). -
Sobald uns Ihr Antrag und die vollständigen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie und/oder Ihr Installateur eine Meldung über unser Onlineportal, dass ab diesem Zeitpunkt eine Terminvereinbarung möglich ist. Bitte setzen Sie sich mit uns ab diesem Zeitpunkt telefonisch unter der in der Mail angegebenen Telefonnummer in Verbindung.
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Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Anlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme gesetzlich verpflichtend im Marktstammdatenregister anmelden müssen. Ohne diese Anmeldung kann Ihnen die Einspeisevergütung nicht ausbezahlt werden (siehe auch Schritt 3).
Links und Formulare für die Inbetriebnahme
Inbetriebnahmeportal
Inbetriebsetzungsprotokoll Erzeugungsanlage
Weitere Informationen
Die Messung Ihrer Anlage darf nur durch einen eingetragenen Messstellenbetreiber erfolgen. Sollten Sie uns keinen Messstellenbetreiber nennen, übernimmt die SWM Infrastruktur als grundzuständiger Messstellenbetreiber automatisch den Messstellenbetrieb.
Ab einer Anlagenleistung von 100 kW ist eine Lastgangmessung vorgeschrieben.
Schritt 3: Auszahlung Ihrer Einspeisevergütung
Nach der Inbetriebnahme erhalten Sie von uns ein Begrüßungsschreiben mit
- Ihren Anlagedaten
- einer Auflistung der Dokumente, die wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung benötigen
- Hinweise zu den gesetzlichen Meldefristen
Bitte senden Sie uns die beigefügten Formulare ausgefüllt zurück.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Anlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme gesetzlich verpflichtend im Marktstammdatenregister
Ohne Ihre vollständigen Unterlagen und die Anmeldung im Marktstammdatenregister können wir Ihnen die Einspeisevergütung nicht auszahlen.
Die Formulare und Hinweise zu den gesetzlichen Meldepflichten können Sie auch hier herunterladen:
Erklärung zu Unternehmen in Schwierigkeiten
Informationen zur Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR)
Informationen zur Anmeldung beim BAFA (nur KWKG- und sonstige Anlagen)
Vergütungsverzicht
Sie haben die Möglichkeit, auf die Einspeisevergütung zu verzichten (z.B. aufgrund von Geringfügigkeit). In diesem Fall wird die Erklärung zur Umsatzsteuer nicht benötigt. Stattdessen füllen Sie bitte das Formular für den Vergütungsverzicht aus.
Anlagen nach EEG und KWK-G
Die SWM Infrastruktur vergütet die Einspeisung von Strom in das Netz nach EEG und KWK-G ohne formalen Abschluss eines Einspeisevertrags. Soll der gesamte erzeugte Strom nach EEG kaufmännisch-bilanziell in das öffentliche Netz weitergegeben und vergütet werden, obwohl er anteilig in der Kundenanlage verbraucht wird, ist eine Vereinbarung zwischen Netzbetreiber, Anschlussnutzer und Anlagenbetreiber erforderlich. Bitte wenden Sie sich dafür an: eeg-datenaustausch@swm-infrastruktur.de
Bei einer installierten Anlagenleistung > 100 kW besteht Direktvermarktungspflicht. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an ein Direktvermarktungsunternehmen.
Prozess für die Stromeinspeisung in das SWM Verteilungsnetz
(Anlagen bis 30 kWp)
Photovoltaikanlage
Eine PV-Anlage bietet die einfache Möglichkeit, eigenständig Strom zu erzeugen und diesen selbst zu verbrauchen oder zu vertreiben. In Kombination mit einem Speicher lässt sich die Eigenverbrauchsquote zudem deutlich steigern. Planen Sie die Errichtung einer eigenen PV-Anlage mit/ohne Speicher, können Sie diese unter einem der folgenden Links anmelden.
Steckerfertige Solargeräte
Hier finden Sie die Schnellanmeldung für steckerfertige Solargeräte an einem bereits bestehenden Netzanschluss im MaStRr: zum Marktstammdatenregister
Hinweis: Steckerfertige Solargeräte (sog. Balkonkraftwerke) sind durch den verwendeten Wechselrichter in ihrer Leistung auf 800 VA begrenzt und dürfen diese Leistung nicht überschreiten. Die installierte Modulleistung ist auf 2000 Wp begrenzt. Sie sind dazu verpflichtet, Ihr Steckersolargerät im Marktstammdatenregister anzumelden!
Photovoltaikanlage ≤ 30 kWp
Planen Sie die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit einer Modulleistung ≤ 30 kWp an einem bestehenden Netzanschluss, so nutzen Sie bitte folgende Schnell-anmeldung:
Anmeldung einer Photovoltaikanlage ≤ 30 kW
Technische Mindestanforderungen für das Einspeisemanagement für Anlagen > 25 kWp
Photovoltaikanlage > 30 kWp
Für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen > 30 kWp nutzen Sie bitte die Anmeldeoptionen und Formulare unter Schritt 1 des Anmeldeprozesses auf dieser Seite:
Anmeldung einer Photovoltaikanlage > 30 kWp im Netzanschlussportal
Erhöhte Vergütung für Volleinspeisung
Für Strom aus Solaranlagen ohne Vor-Ort-Verbrauch (Volleinspeisung) kann gemäß § 48 Ab. 2a EEG 2023 eine höhere Vergütung beansprucht werden. Dazu muss der Anlagenbetreiber den Netzbetreiber entweder bereits zur Inbetriebnahme oder jeweils bis zum 30. November des Vorjahres darüber informieren, dass er den gesamten im folgenden Kalenderjahr produzierten Strom in das öffentliche Netz einspeisen wird.
Soll später der Strom ganz oder teilweise vor Ort verbraucht werden, geht die Vergütung für das gesamte Jahr auf die Grundvergütung zurück. Dies muss dem Netzbetreiber ebenfalls wieder bis zum 30. November des Vorjahres mitgeteilt werden. Erfolgt die Umstellung auf Vor-Ort-Verbrauch ohne diese Meldung, sind für das gesamte Kalenderjahr Sanktionszahlungen in Höhe von 2 EUR pro Kilowatt und Monat an den Netzbetreiber zu leisten.
Zur erstmaligen Meldung bei der Inbetriebnahme und für die Umstellung auf Volleinspeisung kann das Formular Anmeldung Erhöhte Vergütung für Volleinspeisung bei Solaranlagen
Die Meldung über die Umstellung auf Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung kann formlos per Email an einspeiser@swm-infrastruktur.de erfolgen.
Technische Änderungen des Messkonzepts sind zusätzlich durch eine Installationsunternehmen über das Inbetriebnahmeportal
Stromspeichernachrüstung
Eine Nachrüstung kann sich lohnen, da durch den Speicher die Eigenverbrauchsquote in Ihrer Anlage erhöht werden kann. Die überschüssige Energie, die tagsüber produziert wird, steht Ihnen damit auch nachts zur Verfügung.
Melden Sie Ihren nachgerüsteten Stromspeicher im Netzanschlussportal unter „2. Leistungen - Stromerzeugung an“.
Da es sich bei einem Stromspeicher um eine Erzeugungsanlage handelt, muss dieser sowohl beim Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Als Anlagenbetreiber erhalten Sie nur dann eine Förderung nach dem EEG, wenn Sie Ihren Verpflichtungen zur Datenübermittlung an den Netzbetreiber erfüllt haben.
Bitte informieren Sie sich über die Verpflichtungen gemäß § 14a EnWG über diesen Link
Notstromanlage
Sie möchten Ihre Stromversorgung zu jedem Zeitpunkt mithilfe einer Notstromanlage sicherstellen? Dann müssen Sie diese bei Ihrem Netzbetreiber anmelden! Folgen Sie hierzu den beschriebenen Schritten des Anmeldeprozesses
Biomasseanlage
Biomasseanlagen unterliegen besonderen Rahmenbedingungen. Weitere Informationen zum Netzanschluss erhalten Sie hier:
Preise
Hier finden Sie das Preisblatt zur Herstellung, Änderung und Stilllegung von Netzanschlüssen:
Hier finden Sie einen Überblick über aktuelle und vergangene Netznutzungsentgelte:
Hier finden Sie das Preisblatt für den Messstellenbetrieb: