Start Strom Erzeugungsanlagen Anmeldung Erzeugungsanlage
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Erzeugungsanlage anmelden

Sie wollen Ihre Stromerzeugungsanlage anmelden?

Für die Anmeldung einer Photovoltaikanlage mit einer Gesamtmodulleistung von ≤ 30 kWp an einem bestehenden Netzanschluss nutzen Sie bitte folgende Schnellanmeldung: Anmeldung Photovoltaikanlage bis 30 kWp

Die technischen Voraussetzungen für das Einspeisemanagement für Anlagen > 25 kWp finden Sie hier: Technische Bedingungen

Die Anmeldung unter diesem Link entspricht Schritt 1: Prüfung des Netzanschlusses und Einspeisezusage. Nachdem Sie von uns hierzu eine Rückmeldung erhalten haben (die Netzanschlusszusage), geht es weiter mit Schritt 2 (Inbetriebnahme Ihrer errichteten Anlagen anmelden) und Schritt 3 (Auszahlung Ihrer Einspeisevergütung). Informationen dazu entnehmen Sie bitte den untenstehenden Beschreibungen.

Für die Anmeldung aller anderen Erzeugungsanlagen, wie Blockheizkraftwerke, Windkraft- und Photovoltaikanlagen > 30 kW sowie AC-gekoppelter Speicher oder Speichernachrüstungen, folgen Sie bitte den Hinweisen unter Schritt 1 des Anmeldeprozesses auf dieser Seite.

Anmeldeprozess

Schritt 1: Prüfung des Netzanschlusses und Einspeisezusage

Im Netzanschlussportal können Sie für Ihr Anschlussobjekt online den Netzanschluss beantragen.

Zum Netzanschlussportal

Bitte schicken Sie uns folgende Dokumente. Diese können von Ihnen als Anlagenbetreiber oder Ihrem Installateur eingereicht werden.

Formulare zum Download

Datenblatt für Erzeugungsanlagen
Datenblatt Speichersysteme (wenn Speicher vorhanden)
Anmeldung Erhöhte Vergütung für Volleinspeisung bei Solaranlagen

Bestellung zum Einspeisemanagement

Bestellung Einspeisemanagement bis 1000 kW
Bestellung Einspeisemanagement größer 1000 kW​​​​​​​


Unterlagen von Ihrem Anlagenplaner bzw. Installationsunternehmen

  • Lageplan (nur bei Freiflächenanlagen oder bei sonstigen außergewöhnlichen Lageverhältnissen)
  • Prüfbericht Netzrückwirkungen für Erzeugungseinheiten mit einem Eingangsstrom > 75 A
  • Nachweis Bebauungsplan (nur bei Freiflächenanlagen)

     

Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, prüfen wir, ob das Verteilnetz die gewünschte Einspeiseleistung aufnehmen kann. Im Anschluss erhalten Sie eine Einspeisezusage (bei Anlagen ≤ 30 kW) bzw. ein Vertragsangebot (Anlagen > 30 kW oder bei notwendigen Änderungen am Netzanschluss).

Für Anlagen ab 100 kW ist die Teilnahme am Redispatch gesetzlich verpflichtend. Für den damit verbundenen elektronischen Datenaustausch teilen wir Ihnen die erforderlichen Identifikatoren (TR-ID, SR-ID) im Begleitschreiben zur Einspeisezusage mit.

Unser Tipp: Am besten melden Sie Ihre Anlage mit allen erforderlichen Unterlagen bereits während der Planung an. Dadurch stellen Sie sicher, dass die Anlage ohne Verzögerung in Betrieb genommen werden kann und Ihnen keine Einspeisevergütung verloren geht.

Schritt 2: Inbetriebnahme anmelden

Das Wichtigste zur Inbetriebnahme:

  • Veranlassen Sie die Inbetriebnahme Ihrer Anlage, sobald diese technisch betriebsbereit ist. Erst nach der Abnahme durch die SWM Infrastruktur darf Ihre Anlage Strom ins Netz einspeisen.
  • Wichtig: Die Antragstellung zur Inbetriebnahme erfolgt über unser Inbetriebnahmeportal und kann ausschließlich durch ein Installationsunternehmen erfolgen. Dieses muss bei der SWM Infrastruktur oder einem anderen Netzbetreiber registriert sein.

    • Ihr Installationsunternehmen benötigt für die Beantragung eine Angebotsnummer. Diese erhalten Sie mit dem Begleitschreiben zu Ihrer Einspeisezusage bzw. zu Ihrem Netzanschlussvertrag. Bitte teilen Sie Ihrem Installateur diese nach Erhalt mit.
    • Ebenso ist das bereits durch den Installateur ausgefüllte Inbetriebsetzungsprotokoll beizufügen. Das Protokoll dokumentiert die ordnungsgemäße Errichtung der Anlage als Vorbereitung für die Inbetriebnahme durch die SWM Infrastruktur

    • Bei Anlagen > 30 kW ist ein Projektschaltbild der Erzeugungsanlage dem Antrag beizufügen.

  • Die Inbetriebnahme von Stromerzeugungsanlagen bis 30 kW inklusive eines gegebenenfalls damit verbundenen Zählertausches ist für Sie kostenlos (siehe Preisblatt Netzanschlüsse, 7.3).

  • Sobald uns Ihr Antrag und die vollständigen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie und/oder Ihr Installateur eine Meldung über unser Onlineportal, dass ab diesem Zeitpunkt eine Terminvereinbarung möglich ist. Bitte setzen Sie sich ab diesem Zeitpunkt telefonisch mit der in der Mail angegebenen Telefonnummer in Verbindung.

  • Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Anlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme gesetzlich verpflichtend im Marktstammdatenregister anmelden müssen. Ohne diese Anmeldung kann Ihnen die Einspeisevergütung nicht ausbezahlt werden (s. auch Schritt 3).

  • Für betriebsbereite Photovoltaik-Anlagen, die wegen Engpässen bei der Terminvergabe nicht rechtzeitig bis zu einem Stichtag zur Absenkung der Vergütung ans Netz angeschlossen werden können, kann der Inbetriebnahmezeitpunkt mit einem Zeugennachweis dokumentiert werden.

Links und Formulare für die Inbetriebnahme

Inbetriebnahmeportal
Inbetriebsetzungsprotokoll Erzeugungsanlage
Nachweis durch Zeugen des Inbetriebnahmezeitpunktes der PV-Anlage *

*Bitte zusätzlich für betriebsbereite PV-Anlagen einreichen, die vor einem Stichtag zur Vergütungsabsenkung nicht mehr in Betrieb genommen werden können. Dadurch können Sie sich die höhere Vergütung sichern.

 

Weitere Informationen

Die Messung Ihrer Anlage darf nur durch einen eingetragenen Messstellenbetreiber erfolgen. Sollten Sie uns keinen Messstellenbetreiber nennen, übernimmt die SWM Infrastruktur als grundzuständiger Messstellenbetreiber automatisch den Messstellenbetrieb.

Ab einer Anlagenleistung von 100 kW ist eine Lastgangmessung vorgeschrieben, um die monatliche Abrechnung auf Basis der tatsächlichen Einspeisung zu erstellen.

Schritt 3: Auszahlung Ihrer Einspeisevergütung

Nach der Inbetriebnahme erhalten Sie von uns ein Begrüßungsschreiben mit

  • Ihren Anlagedaten
  • einer Auflistung der Dokumente, die wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung benötigen
  • Hinweise zu den gesetzlichen Meldefristen

Bitte senden Sie uns die beigefügten Formulare ausgefüllt zurück.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Anlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme gesetzlich verpflichtend im Marktstammdatenregister anmelden müssen.

Ohne Ihre vollständigen Unterlagen und die Anmeldung im Marktstammdatenregister können wir Ihnen die Einspeisevergütung nicht auszahlen. 

 

Die Formulare und Hinweise zu den gesetzlichen Meldepflichten können Sie auch hier herunterladen:

Erklärung zur Umsatzsteuer

Erklärung zu Unternehmen in Schwierigkeiten

Feststellung der EEG-Umlagepflicht für EEG-Anlagen 
(Inbetriebnahme bis 30.06.2022)

Feststellung der EEG-Umlagepflicht für KWKG- und sonstige Anlagen 
(Inbetriebnahme bis 31.12.2022)

Informationen zur Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR)

Informationen zur Anmeldung beim BAFA (nur KWKG- und sonstige Anlagen)

 

Vergütungsverzicht
Sie haben die Möglichkeit, auf die Einspeisevergütung zu verzichten (z.B. aufgrund von Geringfügigkeit). In diesem Fall wird die Erklärung zur Umsatzsteuer nicht benötigt. Stattdessen füllen Sie bitte das Formular für den Vergütungsverzicht aus.

Vergütungsverzicht

 

Anlagen nach EEG und KWK-G
Die SWM Infrastruktur vergütet die Einspeisung von Strom in das Netz nach EEG und KWK-G ohne formalen Abschluss eines Einspeisevertrags. Soll der gesamte erzeugte Strom nach EEG kaufmännisch-bilanziell in das öffentliche Netz weitergegeben und vergütet werden, obwohl er anteilig in der Kundenanlage verbraucht wird, ist eine Vereinbarung zwischen Netzbetreiber, Anschlussnutzer und Anlagenbetreiber erforderlich. Bitte wenden Sie sich dafür an: eeg-datenaustausch@swm-infrastruktur.de

Bei einer installierten Anlagenleistung > 100 kW besteht Direktvermarktungspflicht. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an ein Direktvermarktungsunternehmen.

 

Andere Erzeugungs-, Notstrom- und Stromspeicheranlagen
Für alle nicht EEG und KWK-G-Anlagen besteht ebenfalls die Pflicht zur Direktvermarktung. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an ein Direktvermarktungsunternehmen.

Prozess für die Stromeinspeisung ist das SWM Verteilungsnetz

(Anlagen bis 30 kWp)

Photovoltaikanlage

Eine PV-Anlage bietet die einfache Möglichkeit, eigenständig Strom zu erzeugen und diesen selbst zu verbrauchen oder zu vertreiben. In Kombination mit einem Speicher lässt sich die Eigenverbrauchsquote zudem deutlich steigern. Planen Sie die Errichtung einer eigenen PV-Anlage mit/ohne Speicher, können Sie diese unter einem der folgenden Links anmelden.

Steckerfertige Solargeräte

 

Hier finden Sie die Schnellanmeldung für steckerfertige Solargeräte an einem bereits bestehenden Netzanschluss im MaStRr: zum Marktstammdatenregister

Hinweis: Steckerfertige Solargeräte (sog. Balkonkraftwerke) sind durch den verwendeten Wechselrichter in ihrer Leistung auf 800 VA begrenzt und dürfen diese Leistung nicht überschreiten. Die installierte Modulleistung ist auf 2000 Wp begrenzt. Sie sind dazu verpflichtet, Ihr Steckersolargerät im Marktstammdatenregister anzumelden!

Photovoltaikanlage ≤ 30 kWp

 

Planen Sie die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit einer Modulleistung ≤ 30 kWp an einem bestehenden Netzanschluss, so nutzen Sie bitte folgende Schnell-anmeldung:

Anmeldung einer Photovoltaikanlage ≤ 30 kW

Technische Mindestanforderungen für das Einspeisemanagement für Anlagen > 25 kWp

Photovoltaikanlage > 30 kWp

 

Für die Anmeldung von Photovoltaikanlagen > 30 kWp nutzen Sie bitte die Anmeldeoptionen und Formulare unter Schritt 1 des Anmeldeprozesses auf dieser Seite:

Anmeldung einer Photovoltaikanlage > 30 kWp im Netzanschlussportal

 

Erhöhte Vergütung für Volleinspeisung

Für Strom aus Solaranlagen ohne Vor-Ort-Verbrauch (Volleinspeisung) kann gemäß § 48 Ab. 2a EEG 2023 eine höhere Vergütung beansprucht werden. Dazu muss der Anlagenbetreiber den Netzbetreiber entweder bereits zur Inbetriebnahme oder jeweils bis zum 30. November des Vorjahres darüber informieren, dass er den gesamten im folgenden Kalenderjahr produzierten Strom in das öffentliche Netz einspeisen wird.

Soll später der Strom ganz oder teilweise vor Ort verbraucht werden, geht die Vergütung für das gesamte Jahr auf die Grundvergütung zurück. Dies muss dem Netzbetreiber ebenfalls wieder bis zum 30. November des Vorjahres mitgeteilt werden. Erfolgt die Umstellung auf Vor-Ort-Verbrauch ohne diese Meldung, sind für das gesamte Kalenderjahr Sanktionszahlungen in Höhe von 2 EUR pro Kilowatt und Monat an den Netzbetreiber zu leisten.

Zur erstmaligen Meldung bei der Inbetriebnahme und für die Umstellung auf Volleinspeisung kann das Formular Anmeldung Erhöhte Vergütung für Volleinspeisung bei Solaranlagen verwendet werden.

Die Meldung über die Umstellung auf Überschuss kann formlos per Email an einspeiser@swm-infrastruktur.de erfolgen.

Technische Änderungen des Messkonzepts sind zusätzlich durch eine Installationsunternehmen über das Inbetriebnahmeportal anzumelden.

Stromspeichernachrüstung

Eine Nachrüstung kann sich lohnen, da durch den Speicher die Eigenverbrauchsquote in Ihrer Anlage erhöht werden kann. Die überschüssige Energie, die tagsüber produziert wird, steht Ihnen damit auch nachts zur Verfügung.

Melden Sie Ihren nachgerüsteten Stromspeicher im Netzanschlussportal unter 2. Leistungen - Stromerzeugung an.

Da es sich bei einem Stromspeicher um eine Erzeugungsanlage handelt, muss dieser sowohl beim Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Als Anlagenbetreiber erhalten Sie nur dann eine Förderung nach dem EEG, wenn Sie Ihren Verpflichtungen zur Datenübermittlung an den Netzbetreiber erfüllt haben.

Zum Netzanschlussportal

 

Notstromanlage

Sie möchten Ihre Stromversorgung zu jedem Zeitpunkt mithilfe einer Notstromanlage sicherstellen? Dann müssen Sie diese bei Ihrem Netzbetreiber anmelden! Folgen Sie hierzu den beschriebenen Schritten des Anmeldeprozesses.

Biomasseanlage

Biomasseanlagen unterliegen anderen Rahmenbedingungen und werden entsprechend anders erfasst. Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Netzanschluss von Biomasseanlagen

Preise

Hier finden Sie das Preisblatt zur Herstellung, Änderung und Stilllegung von Netzanschlüssen:

Preise Netzanschlüsse

Hier finden Sie einen Überblick über aktuelle und vergangene Netznutzungsentgelte:

Netznutzungsentgelte

Hier finden Sie das Preisblatt für den Messstellenbetrieb:

Preisblatt Messstellenbetrieb

Kontakt & FAQ

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Hier finden Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Erzeugungsanlagen.

FAQ

Kontakt

Weitergehende Fragen? Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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