Bisherige Ausschreibungen der Kurzfristkomponente
Hier finden Sie unsere archivierten Ausschreibungen für Verlustenergie der Kurzfristkomponente.
Ausschreibung Kurzfristkomponente für 2019
Verlustenergie für das Jahr 2019
Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG schreibt für das Kalenderjahr 2019 die Dienstleistung zur Beschaffung der Kurzfristkomponente für Verlustenergie entsprechend der Festlegung der Bundesnetzagentur (BK6-08-006 vom 21.10.2008) aus.
Allgemeine Bedingungen und Angebotsformular
Der Abgabetermin der Kurzfristkomponente bei SWM Infrastruktur GmbH wurde am 04.12.2018 beendet. Das Dienstleistungsentgelt für die Kurzfristkomponente beträgt 0 €.
Die Unterlagen und Bedingungen zum Ausschreibungsverfahren haben wir für Sie als Download zusammengestellt. Mit der Abgabe eines Angebotes erkennt der Bewerber die für diese Ausschreibung geltenden „Allgemeinen Bedingungen für die Ausschreibung zur Beschaffung der Kurzfristkomponente der Verlustenergie für das Jahr 2019“ und den „Stromliefervertrag zur Beschaffung der Kurzfristkomponente der Verlustenergie“ an.
AGB und Stromlieferungsvertrag Kurzfristkomponente
Angebotsformular Kurzfristkomponente
Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme eines Anbieters an der Ausschreibung für Verlustenergie ist das Bestehen eines gültigen Bilanzkreisvertrages des Anbieters in der Regelzone der TenneT TSO GmbH bzw. eine Zuordnungsermächtigung eines Bilanzkreisverantwortlichen.
Angebotsabgabe
Angebote sind am jeweiligen Abgabetermin an folgende E-Mail-Adresse zu senden:
Verlustlastgänge der letzten drei Kalenderjahre:
Verlustlastgang 2017 (XLSX)
Verlustlastgang 2016 (XLS)
Verlustlastgang 2015 (XLS)
Allgemeiner Hinweis:
Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG behält sich vor, die Inhalte dieser Internetseite anzupassen.
Ausschreibung Kurzfristkomponente für 2020
Verlustenergie für das Jahr 2020
Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG schreibt für das Kalenderjahr 2020 die Dienstleistung zur Beschaffung der Kurzfristkomponente für Verlustenergie entsprechend der Festlegung der Bundesnetzagentur (BK6-08-006 vom 21.10.2008) aus.
Allgemeine Bedingungen und Angebotsformular
Der Abgabetermin der Kurzfristkomponente bei SWM Infrastruktur GmbH wurde am 26.11.2019 beendet. Das Dienstleistungsentgelt für die Kurzfristkomponente beträgt 0 €.
Die Unterlagen und Bedingungen zum Ausschreibungsverfahren haben wir für Sie als Download zusammengestellt. Mit der Abgabe eines Angebotes erkennt der Bewerber die für diese Ausschreibung geltenden „Allgemeinen Bedingungen für die Ausschreibung zur Beschaffung der Kurzfristkomponente der Verlustenergie für das Jahr 2020“ und den „Stromliefervertrag zur Beschaffung der Kurzfristkomponente der Verlustenergie“ an.
AGB und Stromlieferungsvertrag Kurzfristkomponente
Angebotsformular Kurzfristkomponente
Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme eines Anbieters an der Ausschreibung für Verlustenergie ist das Bestehen eines gültigen Bilanzkreisvertrages des Anbieters in der Regelzone der TenneT TSO GmbH bzw. eine Zuordnungsermächtigung eines Bilanzkreisverantwortlichen.
Angebotsabgabe
Angebote sind am jeweiligen Abgabetermin an folgende E-Mail-Adresse zu senden:
Verlustlastgänge der letzten drei Kalenderjahre:
Verlustlastgang 2018 (XLSX)
Verlustlastgang 2017 (XLSX)
Verlustlastgang 2016 (XLS)
Allgemeiner Hinweis:
Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG behält sich vor, die Inhalte dieser Internetseite anzupassen.
Ausschreibung Kurzfristkomponente für 2021
Verlustenergie für das Jahr 2021
Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG schreibt für das Kalenderjahr 2021 die Dienstleistung zur Beschaffung der Kurzfristkomponente für Verlustenergie entsprechend der Festlegung der Bundesnetzagentur (BK6-08-006 vom 21.10.2008) aus.
Allgemeine Bedingungen und Angebotsformular
Der Abgabetermin der Kurzfristkomponente bei SWM Infrastruktur GmbH wurde am 10.11.2020 beendet. Das Dienstleistungsentgelt für die Kurzfristkomponente beträgt 0 €.
Die Unterlagen und Bedingungen zum Ausschreibungsverfahren haben wir für Sie als Download zusammengestellt. Mit der Abgabe eines Angebotes erkennt der Bewerber die für diese Ausschreibung geltenden „Allgemeinen Bedingungen für die Ausschreibung zur Beschaffung der Kurzfristkomponente der Verlustenergie für das Jahr 2021“ und den „Stromliefervertrag zur Beschaffung der Kurzfristkomponente der Verlustenergie“ an.
AGB und Stromlieferungsvertrag Kurzfristkomponente
Angebotsformular Kurzfristkomponente
Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme eines Anbieters an der Ausschreibung für Verlustenergie ist das Bestehen eines gültigen Bilanzkreisvertrages des Anbieters in der Regelzone der TenneT TSO GmbH bzw. eine Zuordnungsermächtigung eines Bilanzkreisverantwortlichen.
Angebotsabgabe
Angebote sind am jeweiligen Abgabetermin an folgende E-Mail-Adresse zu senden:
Verlustlastgänge der letzten drei Kalenderjahre:
Verlustlastgang 2019 (XLSX)
Verlustlastgang 2018 (XLSX)
Verlustlastgang 2017 (XLSX)
Allgemeiner Hinweis:
Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG behält sich vor, die Inhalte dieser Internetseite anzupassen.
Ausschreibung Kurzfristkomponente für 2022
Verlustenergie für das Jahr 2022
Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG schreibt für das Kalenderjahr 2022 die Dienstleistung zur Beschaffung der Kurzfristkomponente für Verlustenergie entsprechend der Festlegung der Bundesnetzagentur (BK6-08-006 vom 21.10.2008) aus.
Allgemeine Bedingungen und Angebotsformular
Der Abgabetermin der Kurzfristkomponente bei SWM Infrastruktur GmbH wurde am 16.11.2021 beendet. Das Dienstleistungsentgelt für die Kurzfristkomponente beträgt 0 €.
Die Unterlagen und Bedingungen zum Ausschreibungsverfahren haben wir für Sie als Download zusammengestellt. Mit der Abgabe eines Angebotes erkennt der Bewerber die für diese Ausschreibung geltenden „Allgemeinen Bedingungen für die Ausschreibung zur Beschaffung der Kurzfristkomponente der Verlustenergie für das Jahr 2022“ und den „Stromliefervertrag zur Beschaffung der Kurzfristkomponente der Verlustenergie“ an.
AGB und Stromlieferungsvertrag Kurzfristkomponente
Angebotsformular Kurzfristkomponente
Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme eines Anbieters an der Ausschreibung für Verlustenergie ist das Bestehen eines gültigen Bilanzkreisvertrages des Anbieters in der Regelzone der TenneT TSO GmbH bzw. eine Zuordnungsermächtigung eines Bilanzkreisverantwortlichen.
Angebotsabgabe
Angebote sind am jeweiligen Abgabetermin an folgende E-Mail-Adresse zu senden:
Verlustlastgänge der letzten drei Kalenderjahre
Allgemeiner Hinweis:
Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG behält sich vor, die Inhalte dieser Internetseite anzupassen.
Ausschreibung Kurzfristkomponente für 2023
Verlustenergie für das Jahr 2023
Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG schreibt für das Kalenderjahr 2023 die Dienstleistung zur Beschaffung der Kurzfristkomponente für Verlustenergie entsprechend der Festlegung der Bundesnetzagentur (BK6-08-006 vom 21.10.2008) aus.
Allgemeine Bedingungen und Angebotsformular
Der Abgabetermin der Kurzfristkomponente bei SWM Infrastruktur GmbH wurde am 17.11.2022 beendet.
Das Dienstleistungsentgelt für die Kurzfristkomponente beträgt 0 €.
Die Unterlagen und Bedingungen zum Ausschreibungsverfahren haben wir für Sie als Download zusammengestellt. Mit der Abgabe eines Angebotes erkennt der Bewerber die für diese Ausschreibung geltenden „Allgemeinen Bedingungen für die Ausschreibung zur Beschaffung der Kurzfristkomponente der Verlustenergie für das Jahr 2023“ und den „Stromliefervertrag zur Beschaffung der Kurzfristkomponente der Verlustenergie“ an.
AGB und Stromlieferungsvertrag Kurzfristkomponente
Angebotsformular Kurzfristkomponente
Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme eines Anbieters an der Ausschreibung für Verlustenergie ist das Bestehen eines gültigen Bilanzkreisvertrages des Anbieters in der Regelzone der TenneT TSO GmbH bzw. eine Zuordnungsermächtigung eines Bilanzkreisverantwortlichen.
Angebotsabgabe
Angebote sind am jeweiligen Abgabetermin an folgende E-Mail-Adresse zu senden:
Verlustlastgänge der letzten drei Kalenderjahre
Allgemeiner Hinweis:
Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG behält sich vor, die Inhalte dieser Internetseite anzupassen.
Ausschreibung Kurzfristkomponente für 2024
Verlustenergie für das Jahr 2024
Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG schreibt für das Kalenderjahr 2024 die Dienstleistung zur Beschaffung der Kurzfristkomponente für Verlustenergie entsprechend der Festlegung der Bundesnetzagentur (BK6-08-006 vom 21.10.2008) aus.
Allgemeine Bedingungen und Angebotsformular
Der Abgabetermin der Kurzfristkomponente bei SWM Infrastruktur GmbH wurde am 09.11.2023 beendet. Das Dienstleistungsentgelt für die Kurzfristkomponente beträgt 0 €.
Die Unterlagen und Bedingungen zum Ausschreibungsverfahren haben wir für Sie als Download zusammengestellt. Mit der Abgabe eines Angebotes erkennt der Bewerber die für diese Ausschreibung geltenden „Allgemeinen Bedingungen für die Ausschreibung zur Beschaffung der Kurzfristkomponente der Verlustenergie für das Jahr 2024“ und den „Stromliefervertrag zur Beschaffung der Kurzfristkomponente der Verlustenergie“ an.
Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme eines Anbieters an der Ausschreibung für Verlustenergie ist das Bestehen eines gültigen Bilanzkreisvertrages des Anbieters in der Regelzone der TenneT TSO GmbH bzw. eine Zuordnungsermächtigung eines Bilanzkreisverantwortlichen.
Angebotsabgabe
Angebote sind am jeweiligen Abgabetermin an folgende E-Mail-Adresse zu senden:
Verlustlastgänge der letzten drei Kalenderjahre
Allgemeiner Hinweis:
Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG behält sich vor, die Inhalte dieser Internetseite anzupassen.
Hinweise zur Verarbeitung personenbezogenen Daten:
Informationen dazu, wie die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG („wir“) personenbezogene Daten verarbeitet und welche Rechte betroffene Personen haben, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen unter https://www.swm-infrastruktur.de/info/datenschutz/swm-infrastruktur-gmbh.
Wir weisen insbesondere darauf hin, dass hierzu auch die Verarbeitung von Daten zu unseren Geschäftspartnern und ggf. zu den für diese handelnden Personen (Geschäftsführer*innen, Organe, wirtschaftlich Berechtigte, usw.) gehört, soweit diese für Compliance-Prüfungen erforderlich ist. Sollten Sie für dieses Thema nicht der/die richtige Ansprechpartner*in sein, bitten wir Sie, diese Information an die zuständige/n Stelle/n und/oder mögliche betroffene Personen in Ihrem Haus weiterzuleiten. Fragen zum Datenschutz bei der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG können Sie gerne an datenschutz.infrastruktur@swm-infrastruktur.de richten.
Ausschreibung Kurzfristkomponente für 2025
Verlustenergie für das Jahr 2025
Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG schreibt für das Kalenderjahr 2025 die Dienstleistung zur Beschaffung der Kurzfristkomponente für Verlustenergie entsprechend der Festlegung der Bundesnetzagentur (BK6-08-006 vom 21.10.2008) aus.
Allgemeine Bedingungen und Angebotsformular
Der Abgabetermin der Kurzfristkomponente bei SWM Infrastruktur GmbH wurde am 06.11.2024 beendet.
Das Dienstleistungsentgelt für die Kurzfristkomponente beträgt 0 €.
Die Unterlagen und Bedingungen zum Ausschreibungsverfahren haben wir für Sie als Download zusammengestellt. Mit der Abgabe eines Angebotes erkennt der Bewerber die für diese Ausschreibung geltenden „Allgemeinen Bedingungen für die Ausschreibung zur Beschaffung der Kurzfristkomponente der Verlustenergie für das Jahr 2025“ und den „Stromliefervertrag zur Beschaffung der Kurzfristkomponente der Verlustenergie“ an.
Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme eines Anbieters an der Ausschreibung für Verlustenergie ist das Bestehen eines gültigen Bilanzkreisvertrages des Anbieters in der Regelzone der TenneT TSO GmbH bzw. eine Zuordnungsermächtigung eines Bilanzkreisverantwortlichen.
Angebotsabgabe
Angebote sind am jeweiligen Abgabetermin an folgende E-Mail-Adresse zu senden:
Verlustlastgänge der letzten drei Kalenderjahre
Allgemeiner Hinweis:
Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG behält sich vor, die Inhalte dieser Internetseite anzupassen.
Compliance Hinweis:
Als Tochterunternehmen der Stadtwerke München GmbH bekennt sich die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG uneingeschränkt zu rechtmäßigem Verhalten und einer werteorientierten Unternehmensführung für alle Vertragsbeziehungen und Handlungen mit und gegenüber ihren Geschäftspartnern. Sie erwartet auch von ihren Zulieferern, ihre Geschäftstätigkeiten integer und verantwortungsbewusst auszuüben und alle anwendbaren Gesetze zu befolgen.
Weitere Informationen zu Compliance sowie die Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie der Muttergesellschaft Stadtwerke München GmbH finden Sie auf https://www.swm-infrastruktur.de/info/compliance
Hinweise zur Verarbeitung personenbezogenen Daten:
Informationen dazu, wie die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG („wir“) personenbezogene Daten verarbeitet und welche Rechte betroffene Personen haben, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen unter https://www.swm-infrastruktur.de/info/datenschutz/swm-infrastruktur-gmbh
Wir weisen insbesondere darauf hin, dass hierzu auch die Verarbeitung von Daten zu unseren Geschäftspartnern und ggf. zu den für diese handelnden Personen (Geschäftsführer*innen, Organe, wirtschaftlich Berechtigte, usw.) gehört, soweit diese für Compliance-Prüfungen erforderlich ist. Sollten Sie für dieses Thema nicht der/die richtige Ansprechpartner*in sein, bitten wir Sie, diese Information an die zuständige/n Stelle/n und/oder mögliche betroffene Personen in Ihrem Haus weiterzuleiten. Fragen zum Datenschutz bei der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG können Sie gerne an datenschutz.infrastruktur@swm-infrastruktur.de richten.