Bedingungen für den Netzzugang/Verträge

In diesem Bereich sind gemäß § 20 Abs. 1 EnWG die erforderlichen Bedingungen und Verträge für den Netzzugang Strom bei der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG hinterlegt. Ebenso werden Informationen zu den von der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG verwendeten Datenformaten, Lastprofilen, Tarifzeiten, Netzengpassmanagement und über die Lage der Hochlastzeitfenster gegeben.

Lastprofile

Für die Bilanzierung von Übergabepunkten mit Wirkarbeitszählung wird das erweiterte analytische Lastprofilverfahren verwendet. Es gilt die allgemeine Verfahrensbeschreibung. Zusätzlich kommen untenstehende Lastprofile zur Anwendung. Bei unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen sind die Regelungen zu Sperrzeiten in den "Ergänzenden Bestimmungen der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG zur Niederspannungsanschlussverordnung" und die "Technischen Anschlussbedingungen" hinsichtlich der Festlegungen zu Mess- und Steuereinrichtungen zu beachten.

Speicherheizung

Wärmepumpe

Band

Straßenbeleuchtung

Differenzmengen

Hinweis
Bei einem Jahresverbrauch von über 100.000 kWh oder einer außergewöhnlichen Benutzungsstruktur (z. B. Baustellen) sind grundsätzlich Lastgangzähler mit Fernabfrage erforderlich. Für die Fernabfrage hat der Kunde die notwendigen technischen Voraussetzungen, d. h. insbesondere einen extern anwählbaren Telefonanschluss, auf seine Kosten einzurichten und auf Dauer zu unterhalten.

Preisblätter, Zertifikate und weitere Informationen
  • Energielieferungen ohne Lieferanten

  • Datenaustauschformate

    Gemäß dem Beschluss BK6-06-009 der Bundesnetzagentur vom 17.07.2006 bezüglich der "Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität" (GPKE) stellt die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG die Datenformate zu den vorgegebenen Terminen um.

    Zertifikat (ZIP) gültig ab 03.03.2022 10:00 Uhr

     

  • Tarifzeiten

    Im Netz der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG gelten folgende HT-Zeiten (Ausnahmen Netzgebiet in den Gemeinden Aschheim, Feldkirchen, Garching (inkl. Hochbrück), Kirchheim und Ottobrunn):

    Januar bis Dezember

    Montag bis Freitag: 06:00 bis 21:00 Uhr
    Bei Speicherheizungen 06:30 bis 22:30 Uhr

    Die übrigen Zeiträume gelten als NT-Zeiten. Ausgenommen davon sind die Schaltzeiten der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen.

     

    Im Netzgebiet der Gemeinden Aschheim (PLZ 85609), Feldkirchen (PLZ 85622), Garching inkl. Hochbrück (PLZ 85748), Kirchheim (PLZ 85551) und Ottobrunn (PLZ 85521) gelten bis auf Weiteres folgende HT-Zeiten: 

    SLP
    Januar bis Dezember
    Montag bis Freitag: 06:00 bis 22:00 Uhr
    Samstag: 06:00 bis 13:00 Uhr

    RLM
    Januar bis Dezember
    Montag bis Freitag: 06:00 bis 21:00 Uhr

    Die übrigen Zeiträume gelten als NT-Zeiten. Ausgenommen davon sind die Schaltzeiten der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen.

  • Meldung Selbst- und Drittverbrauch für § 19 StromNEV-Netzumlage

    Voraussetzung für die Begrenzung der Netzentgeltumlagen oberhalb 1.000.000 kWh ist die jährliche Datenmeldung des Letztverbrauchers über den von ihm selbst verbrauchten Strom je Abnahmestelle. Ohne fristgerechte Meldung entfällt der Anspruch auf Begrenzung der Umlagen.

    Unterjährig wird die Umlagenbegrenzung bei der Abrechnung der Netzentgelte bereits berücksichtigt. Wenn nach Ablauf des Jahres kein Nachweis erbracht wird, muss die Differenz zu den vollen Umlagen nachgezahlt werden.

    Meldung nach § 36 KWKG über selbstverbrauchten bzw. weitergeleiteten Strom

  • Netzengpassmanagement

    Derzeit sind im Netzgebiet der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG keine Netzengpässe vorhanden.

  • Hinweise zum Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G)

    Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unterwww.bfee-online.de.

    Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie unter www.ganz-einfach-energiesparen.de.

    Außerdem hilft Ihnen auch die SWM Energieberatung gerne weiter.

Hochlastzeitfenster