Start Strom Netzzugang Bedingungen
Start Strom Netzzugang Bedingungen

Bedingungen für den Netzzugang/Verträge

In diesem Bereich sind gemäß § 20 Abs. 1 EnWG die erforderlichen Bedingungen und Verträge für den Netzzugang Strom bei der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG hinterlegt. Ebenso werden Informationen zu den von der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG verwendeten Datenformaten, Lastprofilen, Tarifzeiten, Netzengpassmanagement und über die Lage der Hochlastzeitfenster gegeben.

Lastprofile

Für die Bilanzierung von Übergabepunkten mit Wirkarbeitszählung wird das erweiterte analytische Lastprofilverfahren verwendet. Es gilt die allgemeine Verfahrensbeschreibung. Zusätzlich kommen untenstehende Lastprofile zur Anwendung. Bei unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen sind die Regelungen zu Sperrzeiten in den "Ergänzenden Bestimmungen der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG zur Niederspannungsanschlussverordnung" und die "Technischen Anschlussbedingungen" hinsichtlich der Festlegungen zu Mess- und Steuereinrichtungen zu beachten.

Speicherheizung

Wärmepumpe

Band

Straßenbeleuchtung

Differenzmengen

Hinweis
Bei einem Jahresverbrauch von über 100.000 kWh oder einer außergewöhnlichen Benutzungsstruktur (z. B. Baustellen) sind grundsätzlich Lastgangzähler mit Fernabfrage erforderlich. Für die Fernabfrage hat der Kunde die notwendigen technischen Voraussetzungen, d. h. insbesondere einen extern anwählbaren Telefonanschluss, auf seine Kosten einzurichten und auf Dauer zu unterhalten.

Preisblätter, Zertifikate und weitere Informationen

Energielieferungen ohne Lieferanten

Datenaustauschformate

Gemäß dem Beschluss BK6-06-009 der Bundesnetzagentur vom 17.07.2006 bezüglich der "Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität" (GPKE) stellt die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG die Datenformate zu den vorgegebenen Terminen um.

Zertifikat (ZIP) gültig ab 03.03.2022 10:00 Uhr

 

Tarifzeiten

Im Netz der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG gelten folgende HT-Zeiten (Ausnahmen Netzgebiet in den Gemeinden Aschheim, Feldkirchen, Garching (inkl. Hochbrück), Kirchheim und Ottobrunn):

Januar bis Dezember

Montag bis Freitag: 06:00 bis 21:00 Uhr
Bei Speicherheizungen 06:30 bis 22:30 Uhr

Die übrigen Zeiträume gelten als NT-Zeiten. Ausgenommen davon sind die Schaltzeiten der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen.

 

Im Netzgebiet der Gemeinden Aschheim (PLZ 85609), Feldkirchen (PLZ 85622), Garching inkl. Hochbrück (PLZ 85748), Kirchheim (PLZ 85551) und Ottobrunn (PLZ 85521) gelten bis auf Weiteres folgende HT-Zeiten: 

SLP
Januar bis Dezember
Montag bis Freitag: 06:00 bis 22:00 Uhr
Samstag: 06:00 bis 13:00 Uhr

RLM
Januar bis Dezember
Montag bis Freitag: 06:00 bis 21:00 Uhr

Die übrigen Zeiträume gelten als NT-Zeiten. Ausgenommen davon sind die Schaltzeiten der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen.

Meldung Selbst- und Drittverbrauch für § 19 StromNEV-Netzumlage

Voraussetzung für die Begrenzung der Netzentgeltumlagen oberhalb 1.000.000 kWh ist die jährliche Datenmeldung des Letztverbrauchers über den von ihm selbst verbrauchten Strom je Abnahmestelle. Ohne fristgerechte Meldung entfällt der Anspruch auf Begrenzung der Umlagen.

Unterjährig wird die Umlagenbegrenzung bei der Abrechnung der Netzentgelte bereits berücksichtigt. Wenn nach Ablauf des Jahres kein Nachweis erbracht wird, muss die Differenz zu den vollen Umlagen nachgezahlt werden.

Meldung Selbst- und Drittverbrauch für § 19 StromNEV-Netzumlage

Netzengpassmanagement

Derzeit sind im Netzgebiet der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG keine Netzengpässe vorhanden.

Hinweise zum Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G)

Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unterwww.bfee-online.de.

Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie unter www.ganz-einfach-energiesparen.de.

Außerdem hilft Ihnen auch die SWM Energieberatung gerne weiter.

Hochlastzeitfenster

Hochlastzeitfenster 2023

Gemäß der „Festlegung hinsichtlich der sachgerechten Ermittlung individueller Entgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV“ (BK4-13-739) gelten im Netz der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG für 2022 folgende Hochlastzeitfenster.


Umspannungsebene Höchst- zu Hochspannung (HöS/HS)
Winter (01.01.-28.02.2023 und 01.12.-31.12.2023): keine Hochlastzeitfenster
Frühling (01.03.-31.05.2023): keine Hochlastzeitfenster
Sommer (01.06.-31.08.2023): 10:15 bis 19:30 Uhr
Herbst (01.09.-30.11.2023): keine Hochlastzeitfenster

Hinweis: Die Zeitangaben stellen immer den Endwert der Viertelstunde dar.

Grafische Darstellung der Hochlastzeitfenster in der Umspannungsebene Höchst- zu Hochspannung (HöS/HS)

Hochspannungsebene (HS)
Winter (01.01.-28.02.2023 und 01.12.-31.12.2023): 10:00 bis 14:15 Uhr und 16:00 bis 19:15 Uhr
Frühling (01.03.-31.05.2023): keine Hochlastzeitfenster
Sommer (01.06.-31.08.2023): keine Hochlastzeitfenster
Herbst (01.09.-30.11.2023): 09:30 bis 19:15 Uhr

Hinweis: Die Zeitangaben stellen immer den Endwert der Viertelstunde dar.

Grafische Darstellung der Hochlastzeitfenster in der Hochspannungsebene (HS)


Umspannungsebene Hoch- zu Mittelspannung (HS/MS)
Winter (01.01.-28.02.2023 und 01.12.-31.12.2023): 09:45 bis 14:15 Uhr und 16:00 bis 19:15 Uhr
Frühling (01.03.-31.05.2023): keine Hochlastzeitfenster
Sommer (01.06.-31.08.2023): keine Hochlastzeitfenster
Herbst (01.09.-30.11.2023): 10:00 bis 15:00 Uhr und 15:45 bis 19:15 Uhr

Hinweis: Die Zeitangaben stellen immer den Endwert der Viertelstunde dar.

Grafische Darstellung der Hochlastzeitfenster in der Umspannungsebene Hoch- zu Mittelspannung (HS/MS)


Mittelspannungsebene (MS)
Winter (01.01.-28.02.2023 und 01.12.-31.12.2023): 10:00 bis 14:00 Uhr und 16:30 bis 19:30 Uhr
Frühling (01.03.-31.05.2023): keine Hochlastzeitfenster
Sommer (01.06.-31.08.2023): keine Hochlastzeitfenster
Herbst (01.09.-30.11.2023): 10:30 bis 14:30 Uhr und 16:15 bis 19:15 Uhr

Hinweis: Die Zeitangaben stellen immer den Endwert der Viertelstunde dar.

Grafische Darstellung der Hochlastzeitfenster in der Mittelspannungsebene (MS)


Umspannungsebene Mittel- zu Niederspannung (MS/NS)
Winter (01.01.-28.02.2023 und 01.12.-31.12.2023): 16:45 bis 19:30 Uhr
Frühling (01.03.-31.05.2023): keine Hochlastzeitfenster
Sommer (01.06.-31.08.2023): keine Hochlastzeitfenster
Herbst (01.09.-30.11.2023): 17:00 bis 19:45 Uhr

Hinweis: Die Zeitangaben stellen immer den Endwert der Viertelstunde dar.

Grafische Darstellung der Hochlastzeitfenster in der Umspannungsebene Mittel- zu Niederspannung (MS/NS)


Niederspannungsebene (NS)
Winter (01.01.-28.02.2023 und 01.12.-31.12.2023): 16:45 bis 19:30 Uhr
Frühling (01.03.-31.05.2023): keine Hochlastzeitfenster
Sommer (01.06.-31.08.2023): keine Hochlastzeitfenster
Herbst (01.09.-30.11.2023): 17:00 bis 19:45 Uhr

Hinweis: Die Zeitangaben stellen immer den Endwert der Viertelstunde dar.

Grafische Darstellung der Hochlastzeitfenster in der Niederspannungsebene (NS)

Hochlastzeitfenster 2024

Gemäß der „Festlegung hinsichtlich der sachgerechten Ermittlung individueller Entgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV“ (BK4-13-739)gelten im Netz der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG für 2024 folgende Hochlastzeitfenster.

 

Umspannungsebene Höchst- zu Hochspannung (HöS/HS)

Winter (01.01.-28.02.2024 und 01.12.-31.12.2024): keine Hochlastzeitfenster
Frühling (01.03.-31.05.2024): keine Hochlastzeitfenster
Sommer (01.06.-31.08.2024): keine Hochlastzeitfenster
Herbst (01.09.-30.11.2024): 10:15 bis 15:15 Uhr

Hinweis: Die Zeitangaben stellen immer den Endwert der Viertelstunde dar.

Grafische Darstellung der Hochlastzeitfenster in der Umspannungsebene Höchst- zu Hochspannung (HöS/HS)

 

Hochspannungsebene (HS)
Winter (01.01.-28.02.2024 und 01.12.-31.12.2024): 09:15 bis 19:00 Uhr
Frühling (01.03.-31.05.2024): keine Hochlastzeitfenster
Sommer (01.06.-31.08.2024): keine Hochlastzeitfenster
Herbst (01.09.-30.11.2024): keine Hochlastzeitfenster

Hinweis: Die Zeitangaben stellen immer den Endwert der Viertelstunde dar.

Grafische Darstellung der Hochlastzeitfenster in der Hochspannungsebene (HS)

 

Umspannungsebene Hoch- zu Mittelspannung (HS/MS)
Winter (01.01.-28.02.2024 und 01.12.-31.12.2024): 09:15 bis 19:00 Uhr
Frühling (01.03.-31.05.2024): keine Hochlastzeitfenster
Sommer (01.06.-31.08.2024): keine Hochlastzeitfenster
Herbst (01.09.-30.11.2024): keine Hochlastzeitfenster

Hinweis: Die Zeitangaben stellen immer den Endwert der Viertelstunde dar.

Grafische Darstellung der Hochlastzeitfenster in der Umspannungsebene Hoch- zu Mittelspannung (HS/MS)

 

Mittelspannungsebene (MS)
Winter (01.01.-28.02.2024 und 01.12.-31.12.2024): 09:30 bis 19:150 Uhr
Frühling (01.03.-31.05.2024): keine Hochlastzeitfenster
Sommer (01.06.-31.08.2024): keine Hochlastzeitfenster
Herbst (01.09.-30.11.2024): keine Hochlastzeitfenster

Hinweis: Die Zeitangaben stellen immer den Endwert der Viertelstunde dar.

Grafische Darstellung der Hochlastzeitfenster in der Mittelspannungsebene (MS)

 

Umspannungsebene Mittel- zu Niederspannung (MS/NS)
Winter (01.01.-28.02.2024 und 01.12.-31.12.2024): 16:45 bis 19:30 Uhr
Frühling (01.03.-31.05.2024): keine Hochlastzeitfenster
Sommer (01.06.-31.08.2024): keine Hochlastzeitfenster
Herbst (01.09.-30.11.2024): keine Hochlastzeitfenster

Hinweis: Die Zeitangaben stellen immer den Endwert der Viertelstunde dar.

Grafische Darstellung der Hochlastzeitfenster in der Umspannungsebene Mittel- zu Niederspannung (MS/NS)

 

Niederspannungsebene (NS)
Winter (01.01.-28.02.2024 und 01.12.-31.12.2024): 16:45 bis 19:30 Uhr
Frühling (01.03.-31.05.2024): keine Hochlastzeitfenster
Sommer (01.06.-31.08.2024): keine Hochlastzeitfenster
Herbst (01.09.-30.11.2024): keine Hochlastzeitfenster

Hinweis: Die Zeitangaben stellen immer den Endwert der Viertelstunde dar.

Grafische Darstellung der Hochlastzeitfenster in der Niederspannungsebene (NS)

Hochlastzeitfenster 2025

Gemäß der „Festlegung hinsichtlich der sachgerechten Ermittlung individueller Entgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV“ (BK4-13-739) gelten im Netz der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG für 2025 folgende Hochlastzeitfenster.

 

Hochspannungsebene (HS)

Winter (01.01.-28.02.2025 und 01.12.-31.12.2025): 08:00 bis 13:45 Uhr und 16:45 bis 19:15 Uhr 
Frühling (01.03.-31.05.2025): keine Hochlastzeitfenster
Sommer (01.06.-31.08.2025): keine Hochlastzeitfenster
Herbst (01.09.-30.11.2025): 09:45 bis 19:00 Uhr

Hinweis: Die Zeitangaben stellen immer den Endwert der Viertelstunde dar.

Grafische Darstellung der Hochlastzeitfenster in der Hochspannungsebene (HS) 

 

Umspannungsebene Hoch- zu Mittelspannung (HS/MS)

Winter (01.01.-28.02.2025 und 01.12.-31.12.2025): 08:15 bis 14:00 Uhr und 16:45 bis 19:15 Uhr

Frühling (01.03.-31.05.2025): keine Hochlastzeitfenster

Sommer (01.06.-31.08.2025): keine Hochlastzeitfenster

Herbst (01.09.-30.11.2025): 09:45 bis 19:00 Uhr

Hinweis: Die Zeitangaben stellen immer den Endwert der Viertelstunde dar.

Grafische Darstellung der Hochlastzeitfenster in der Umspannungsebene Hoch- zu Mittelspannung (HS/MS)

 

Mittelspannungsebene (MS)

Winter (01.01.-28.02.2025 und 01.12.-31.12.2025): 08:15 bis 14:00 Uhr und 16:45 bis 19:15 Uhr
Frühling (01.03.-31.05.2025): keine Hochlastzeitfenster
Sommer (01.06.-31.08.2025): keine Hochlastzeitfenster
Herbst (01.09.-30.11.2025): 10:15 bis 19:00 Uhr

Hinweis: Die Zeitangaben stellen immer den Endwert der Viertelstunde dar.Grafische Darstellung der Hochlastzeitfenster in der Mittelspannungsebene (MS)

 

Umspannungsebene Mittel- zu Niederspannung (MS/NS)

Winter (01.01.-28.02.2025 und 01.12.-31.12.2025): 16:45 bis 19:30 Uhr
Frühling (01.03.-31.05.2025): keine Hochlastzeitfenster
Sommer (01.06.-31.08.2025): keine Hochlastzeitfenster
Herbst (01.09.-30.11.2025): 16:45 bis 19:30 Uhr

Hinweis: Die Zeitangaben stellen immer den Endwert der Viertelstunde dar.

Grafische Darstellung der Hochlastzeitfenster in der Umspannungsebene Mittel- zu Niederspannung (MS/NS)

Niederspannungsebene (NS)

Winter (01.01.-28.02.2025 und 01.12.-31.12.2025): 17:00 bis 19:45 Uhr
Frühling (01.03.-31.05.2025): keine Hochlastzeitfenster
Sommer (01.06.-31.08.2025): keine Hochlastzeitfenster
Herbst (01.09.-30.11.2025): 16:45 bis 19:30 Uhr

Hinweis: Die Zeitangaben stellen immer den Endwert der Viertelstunde dar.Grafische Darstellung der Hochlastzeitfenster in der Niederspannungsebene (NS)