Start Strom Netzzugang Direktvermarktung
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Direktvermarktung

Betreiberinnen und Betreiber von Erzeugungsanlagen – die ausschließlich erneuerbare Energien oder Grubengas einsetzen – sowie KWK-Anlagen und sonstigen Erzeugungsanlagen können Strom aus ihrer Anlage an Dritte veräußern.

Die Anmeldung zur Direktvermarktung erfolgt entsprechend der BNetzA-Festlegung BK6-14-110 vom 29.01.2015 grundsätzlich durch den aufnehmenden Lieferanten. Abweichend davon kann der Anlagenbetreiber in folgenden Fällen selbst eine Anmeldung zur Direktvermarktung vornehmen:

  • Direktvermarktung für EEG- und KWK-Anlagen ab Erstinbetriebnahme
  • Rückzuordnung zur Veräußerung an den Netzbetreiber nach EEG oder KWKG
  • Änderung des Status zwischen §37 und §38 bei Veräußerung an den Netzbetreiber

Anmeldung von Bilanzkreiswechseln durch den Anlagenbetreiber (PDF)

Anmeldung von Bilanzkreiswechseln durch den Anlagenbetreiber (XLS)