Start Strom Netzzugang Netznutzungsentgelte
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Netznutzungsentgelte

Die Netzentgelte der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG basieren auf der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung – StromNEV) vom 25.07.2005.

(vorläufige) Netzentgelte Strom für das Jahr 2025

Die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG hat auf Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes und auf Basis der nach heutigem Stand voraussichtlichen Erlösobergrenze vorläufige Netzentgelte für das Jahr 2025 kalkuliert. Diese vorläufigen Netzentgelte sind gemäß § 20 Abs.1 S.2 EnWG nicht verbindlich und können von den zum 01.01.2025 gültigen Netzentgelten abweichen. Auf § 17 Absatz 2 und 3 ARegV wird hingewiesen.

Preisblatt: (vorläufige) Stromnetzentgelte inklusive individueller und reduzierter Netznutzung

Referenzpreisblatt für Berechnung vermiedener Netzentgelte

Gemäß § 120 Abs. 4 EnWG sind bei der Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen ab dem 1. Januar 2018 diejenigen Netzentgelte zugrunde zu legen, die am 31. Dezember 2016 anzuwenden waren. Ab dem 1. Januar 2018 sind von den Erlösobergrenzen der jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber die Kostenbestandteile nach § 17d Abs. 7 EnWG und § 2 Abs. 5 EnLAG in Abzug zu bringen, so wie sie in den damaligen Erlösobergrenzen enthalten waren und in die Netzentgelte für das Kalenderjahr 2016 eingeflossen sind. Auf dieser Basis wurden die Netzentgelte der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG für das Kalenderjahr 2016 neu berechnet. Sie dienen als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisung.

Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV